Luxusautos - aber nur mit Vollkasko

  • Boink
  • 2016-09-30 17:53
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Luxusautos - aber nur mit Vollkasko

Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung zählt die Kaskoversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen. Aus einem einfachen Grund: Während die Kfz-Haftpflicht für Schäden an Gesundheit und Eigentum Dritter aufkommt, sichert die Kaskoversicherung gegen hohe Kosten durch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Genau aus diesem Grund ist die Kaskoversicherung und insbesondere die Vollkasko von besonderem Interesse für Besitzer hochwertiger Fahrzeuge, deren Reparatur schnell sehr teuer werden kann.



Umfangreicher Schutz gegen Vandalismus & Co


Vandalismus und die absichtliche Beschädigung hochwertiger Fahrzeuge durch Dritte ist in den vergangenen Jahren zunehmend zum Problem in deutschen Städten geworden. Nicht immer gehen die Wagen dabei gleich in Flammen auf. Zu den üblichen Schäden zählen u.a. auch zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben, abgetretene Außenspiegel, zerstochene Reifen, unschöne Sprühlack-Verzierungen und abgebrochene Antennen. Einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt aus dem Jahr 2014 belegt, dass bereits 60 Prozent der Autofahrer mutmaßlich mit Absicht beigefügte Lackkratzer entfernen lassen mussten, 42 Prozent beklagten Beulen und Dellen im Blech und bei 23 Prozent der Befragten wurde der Außenspiegel schon einmal abgebrochen. Schäden dieser Art werden nur von einer Vollkaskoversicherung reguliert - die Teilkasko schließt Vandalismusschäden in der Regel aus. Angesichts der vergleichsweise hohen Kosten, die eine solche Reparatur bei Luxuskarossen verursachen kann, empfiehlt sich schon aus diesem Grund der Abschluss einer Vollkaskoversicherung, die man auf Online-Portalen vergleichen kann.

Vollkaskoschutz auch bei zahlungsunfähigen Unfallgegnern


Aber nicht nur Vandalismusschäden werden durch die umfangreichste Kfz-Police in vollem Umfang abgedeckt. Nur zum Versicherungsumfang der Vollkasko zählt auch die Kostenübernahme bei Unfällen, wenn



• der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann (z.B. bei Fahrerflucht)

• der Unfallverursacher zahlungsunfähig ist und wenn

• der Unfallverursacher nicht haftbar gemacht werden kann (z.B. Kinder).



Die Wahrscheinlichkeit, auf zahlungsunfähige oder -unwillige Unfallgegner zu treffen, ist höher als viele Autofahrer glauben. Gerade bei Luxuskarossen kann das dazu führen, dass der Geschädigte auf sehr hohen Reparaturkosten sitzen bleibt. Schon eine Beule im Blech kann bei Supersportwagen und Luxus-Sondermodellen erheblich teurer werden als z.B. bei einem Standard-Mittelklassewagen. Umso sinnvoller ist es, dieses Kostenrisiko von vornherein abzusichern.



Vollkasko schließt Eigenverschulden ein



Wer einen Unfall selbst verschuldet, bleibt in der Regel auf den Reparaturkosten sitzen. Nicht so bei der Vollkaskoversicherung: Sie kommt auch dann für die Regulierung von Schäden auf, wenn der Autobesitzer selbst (z.B. durch Unachtsamkeit im Straßenverkehr) dafür verantwortlich zu machen ist. Da im Falle eines Unfalls die gegnerische Versicherung fast immer versuchen wird, ein Eigenverschulden nachzuweisen um selbst nicht in Leistung gehen zu müssen, ist dieser Teil des Vollkasko-Schutzes ebenfalls sehr sinnvoll für teure Sondermodelle und Luxuswagen.


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