[Sponsored Post] Beim Fahrzeugtuning die Versicherung nicht vergessen

  • Boink
  • 2016-05-24 11:48
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[Sponsored Post] Beim Fahrzeugtuning die Versicherung nicht vergessen

Eingefleischte Tuning-Fans werden bei Veränderungen an ihrem Fahrzeug sicher nicht als erstes an die Kfz-Versicherung denken. Schließlich geht es vor allem darum, die Leistung und die Fahreigenschaften des geliebten Gefährts zu verbessern oder das optische und akustische Design "aufzupolieren". Tuning ist spaß- und erlebnisorientiert, Versicherungsthemen passen nicht unbedingt in diese Kategorie. Dennoch sollte der Versicherungsschutz nicht vernachlässigt werden, denn Tuning hat nachhaltige Auswirkungen bei der Kfz-Versicherung.



Jede nachträgliche Veränderung am Fahrzeug, die mehr als bloße Reparatur, Wartung und Pflege ist, kann die Einstufung in der Kfz-Versicherung beeinflussen. Besonders einschneidend ist Tuning zur Leistungssteigerung. Bei einer PS-Anhebung entspricht das Fahrzeug in der Regel nicht mehr seiner bisherigen Typklasse. Die Tipklassen-Einstufung bildet aber einen wesentlichen Faktor bei der Festlegung der Versicherungsprämien. Auch andere Veränderungen können Auswirkungen haben, selbst wenn sie nicht leistungssteigernd sind. Durch eine neue Innenausstattung, hochwertige Heckspoiler oder teure Schweller erhöht sich zum Beispiel der Fahrzeugwert - das bedeutet gleichzeitig auch erhöhten Versicherungsbedarf in der Kaskoversicherung.



Versäumte Information gefährdet Versicherungsschutz



Nicht jede Tuning-Aktivität führt zwangsläufig zu höheren Prämien. Dennoch sollten auch vermeintlich unbedeutende Veränderungen dem Versicherer mitgeteilt werden, um auf jeden Fall "auf der sicheren Seite" zu sein. Bei leistungssteigernden Maßnahmen ist sie unerlässlich. Die Versicherungsbedingungen sehen üblicherweise entsprechende Informationspflichten des Versicherungsnehmers vor. Wegen der Nachweisbarkeit sollte die Mitteilung grundsätzlich schriftlich erfolgen. Wird die Information versäumt, kann das in der konkreten Konstellation gravierende Konsequenzen beim Versicherungsschutz haben: - die Kfz-Haftpflicht wird im Schadenfall zwar trotzdem leisten, sie kann den Versicherungsnehmer dann aber in Regress nehmen, sofern der Unfall durch das Tuning verursacht wurde. Bis zu 5.000 Euro sind dann unter Umständen zu zahlen; - noch unangenehmer können die Folgen bei Kasko-Schäden sein. Hier darf die Versicherung die Leistung komplett verweigern, wenn der Schaden Tuning-bedingt ist.



Versicherungsvergleich lohnt sich



Tuning bedeutet aus Sicht der Kfz-Versicherung in vielen Fällen eine deutliche Gefahrerhöhung, weil entweder wegen der höheren Leistung das Unfallrisiko zunimmt oder durch werterhöhende Maßnahmen die Schadensbeträge größer werden. Nicht selten kommt beides zusammen. Entsprechend wirkt sich das bei den Versicherungsprämien aus. Getunte Fahrzeuge sind in der Kfz-Versicherung deutlich teurer - manchmal um mehr als das Doppelte. Die Versicherer prüfen und bewerten dabei jedes Fahrzeug im Einzelnen, pauschale Regelungen gibt es nicht. Erscheint das Risiko zu hoch, darf der Versicherungsschutz sogar abgelehnt werden. Umso wichtiger ist es, einen günstigen Versicherer für das getunte Fahrzeug zu finden. Direktversicherer wie die Allsecur Deutschland AG bieten auf Ihrer Webseite ausführliche Informationen zu den individuellen Tarifen der Kfz-Versicherung. Direktversicherer bieten in den meisten Fällen sehr gute Konditionen für den versicherten, weil sie keinen teuren Verwaltungs- und Vertriebsapparat unterhalten müssen und sehr effiziente Abläufe besitzen. Der Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Es besteht keine Notwendigkeit, bei dem bisherigen Versicherer zu bleiben.



Sonderkündigungsrecht macht Wechsel möglich



Oft besteht sogar ein Sonderkündigungsrecht für die alte Kfz-Versicherung. Erhöht sich nämlich die Prämie durch die Gefahrerhöhung um mehr als zehn Prozent oder schließt die Versicherung die Absicherung der zusätzlichen Gefahren aus, kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats nach der entsprechenden Mitteilung fristlos kündigen. Das regelt das Versicherungsvertragsgesetz so (§ 25 Abs. 2 VVG). Die Versicherung muss explizit auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Der Versicherungswechsel gelingt daher bei ungünstigeren Konditionen für ein getuntes Fahrzeug besonders einfach.


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